Was ist ein Minijob?
Stand: 2026
Eine Orientierung für Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe, eine Reinigungskraft oder eine Betreuung anstellen möchten. Keine Rechtsberatung, und ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Der Begriff
Geschrieben wird das Wort als Minijob, Mini-Job oder Mini Job. Amtlich ist die zusammengeschriebene Form; gemeint ist in allen Fällen dasselbe. Im Gesetz heißt diese Beschäftigung geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV), umgangssprachlich oft Aushilfe, der Vertrag entsprechend Aushilfsvertrag.
Kennzeichnend ist die Verdienstgrenze: Ein Minijob ist eine Beschäftigung, deren regelmäßiger Monatsverdienst €603 nicht übersteigt. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm, in der Regel zum 1. Januar.
Minijob im Privathaushalt
Wird die Tätigkeit in einem Privathaushalt ausgeübt (putzen, kochen, einkaufen, Wäsche, Garten, Kinderbetreuung oder Pflege), gilt ein eigenes, deutlich einfacheres Verfahren: der Haushaltsscheck. Die Anmeldung läuft über die Minijob-Zentrale, die Abgaben fallen niedriger aus als bei gewerblichen Minijobs, und ein Teil der Kosten lässt sich steuerlich geltend machen. Dieser Generator ist auf genau diesen Fall zugeschnitten.
Was Arbeitgeber regeln sollten
Ein Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis mit verkürzter Abrechnung, kein rechtsfreier Nebenjob. Die wichtigsten Punkte:
- Schriftliche Arbeitsbedingungen: Spätestens am ersten Arbeitstag müssen die wesentlichen Bedingungen schriftlich vorliegen (Nachweisgesetz § 2). Genau das erstellt dieser Generator.
- Mindestlohn: Er gilt auch im Privathaushalt, derzeit €13,90 pro Stunde. Aus Mindestlohn und Verdienstgrenze ergibt sich, wie viele Stunden im Monat möglich sind.
- Anmeldung: Der Minijob wird über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Das ist ein eigener Schritt, den dieser Generator nicht übernimmt.
- Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, mindestens 4 Wochen im Jahr, umgerechnet auf die vereinbarten Arbeitstage (Bundesurlaubsgesetz).
- Entgeltfortzahlung: Bei Krankheit besteht nach vier Wochen Beschäftigung Anspruch auf Fortzahlung für bis zu 6 Wochen; an Feiertagen wird ebenfalls weitergezahlt.
- Unfallversicherung: Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert. Im Haushaltsscheck-Verfahren wird das mit abgewickelt.
Rentenversicherung
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann sich davon befreien lassen, muss das aber schriftlich beantragen. Die Befreiung senkt den Eigenanteil, kostet aber Rentenansprüche. Wenn Sie im Assistenten die Befreiung wählen, wird das passende Formular gleich mit erstellt.
Vertrag erstellen
Der Assistent führt in zehn Schritten durch die üblichen Punkte eines Minijob-Arbeitsvertrags für den Privathaushalt und erzeugt daraus einen druckfertigen deutschen Vertrag, auf Wunsch mit englischer oder spanischer Übersetzung.
Verbindliche und tagesaktuelle Auskunft gibt die Minijob-Zentrale. Bei Zweifeln zu Ihrem konkreten Fall lohnt sich eine steuerliche oder anwaltliche Beratung. minijob-zentrale.de